Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der DUROPAN GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Allen Liefergeschäften, Vereinbarungen und Angeboten im kaufmännischen Geschäfts-verkehr liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde, auch wenn wir uns zukünftig nicht mehr ausdrücklich auf sie berufen. Der Kunde erklärt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung bzw. Leistung sein Einverständnis mit deren Geltung.
1.2 Die Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde seine eigenen, von diesen Bedin-gungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt oder diese auf Schriftstücken überreicht hat. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung oder der für uns handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.
1.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Ver-einbarung. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt telefonisch, schriftlich per Brief oder Te-lefax. Sie kann auch per elektronischer Datenübermittlung, wie etwa per E-Mail, vorge-nommen werden, soweit sich der Auftraggeber anhand gängiger Standards als Absender eindeutig identifizieren lässt.
2.2 Wird der Auftrag durch den Kunden erteilt, gilt er mit dem Inhalt der von uns nachfolgen-den Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart, wenn dieser Auftragsbestätigung nicht unverzüglich nach Absendung schriftlich widersprochen wird.
3. Preise / Zahlungen
3.1 Die Preise im kaufmännischen Verkehr sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Kunde.
3.2 Umstände, die vier Monate nach Vertragsschluss eintreten und die die Kalkulations-grundlage in nicht vorhersehbarer Weise wesentlich beeinflussen und die außerhalb un-seres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns zur Anpassung des vereinbarten Preises in einer ausschließlich diesen Umständen Rechnung tragenden Höhe. Dies gilt ins-besondere für Gesetzesänderungen, behördliche Maßnahmen etc. Der auf diese Weise angepasste Preis beruht auf derselben Kalkulationsgrundlage wie der ursprünglich ver-einbarte und dient nicht zur Gewinnsteigerung.
3.3 Rechnungsbeträge sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Maßgebend ist der Zahlungseingang. Diese Konditionen gelten nicht für Projektgeschäfte. Hier werden die Zahlungskonditionen gesondert vereinbart.
3.4 Bei Zahlung nach dem unter 3.3 genannten Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 II, 247 BGB) in Ansatz gebracht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
3.5 Schecks werden nur erfüllungshalber und nur aufgrund individueller Vereinbarung ange-nommen.
3.6 Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen, an-erkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.
4. Lieferfrist
4.1 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die bestellte Ware unser Haus verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.2 Hat der Kunde noch Handlungen vorzunehmen bzw. Voraussetzungen herbeizuführen, ohne die unsere Lieferung und Leistung nicht erbracht werden können, verschiebt bzw. verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Liefertermine sind in ei-nem solchen Fall neu schriftlich zu vereinbaren.
4.3 Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Streiks, Aus-sperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder unvermeidbare Rohstoffverknap-pung oder ähnliche nicht von uns zu vertretene Umstände, gehindert, so sind wir für die Dauer dieser Störung von unserer Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Lieferfristen ver-längern sich dabei um die Dauer der Störung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind für Umstände der vorgenannten Art ausge-schlossen. Jedoch sind auch die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden für die Dauer der Störung suspendiert. Wir werden den Kunden vom Beginn und Ende der Umstände höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung umgehend in Kenntnis setzen und spätes-tens sechs Monate nach Beendigung der Störung den Nachweis erbringen, dass uns hieran kein Verschulden trifft.
4.4 Punkt 4.3 findet keine Anwendung, soweit uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwen-dungsverschulden zugerechnet werden kann.
4.5 Verzögert sich die Lieferung infolge eines durch den Kunden zu vertretenden Umstandes, ist dieser verpflichtet, alle uns dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.
5. Gefahrenübergang / Versand
5.1 Der Kunde trägt die Preisgefahr, sobald die Ware der mit der Versendung bestimmten Person übergeben wurde.
5.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht für den Kunden unzumutbar sind.
5.3 Wünscht die Kunde die Versendung durch uns, behalten wir uns die Auswahl des Dienstleisters vor.
5.4 Sofern der Kunde die Annahme der Ware schuldhaft verweigert, ist er verpflichtet an den Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 0,1 % der Gesamtnettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Diese Verpflichtung ist auf 10 % der Gesamtnettoauftragssumme begrenzt. Unsere darüber hinausgehenden Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlun-gen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt er-streckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt).
6.2 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zah-lungsverzug, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für Verbraucherkredite Anwendung fin-den, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns schriftlich zu be-nachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstehenden Ausfall.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Ab-nehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung berechtigt. Wir sind befugt, die Forderung selbst einzuziehen; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde die abgetre-tenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.4 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an uns überträgt.
6.5 Wir verwahren das Allein- oder Miteigentum für den Kunden. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
6.6 Der Kunde hat uns gegenüber einen Anspruch auf Freigabe des Vorbehaltseigentums, wenn die Sicherheiten 110 % des realisierbaren Wertes übersteigen. Der Freigabean-spruch besteht ferner dann, wenn der Schätzwert der zur Sicherheit übereigneten Waren 150 % der zu sichernden Forderungen beträgt.
7. Rechte des Käufers bei Mängeln
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und Mängel zu rügen. Ausgeschlossen ist die Rüge von Mängeln, die später als drei Tage nach Ablieferung der Ware angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Die Anzeige eines Mangels ist ausschließlich an uns zu richten. Der Kunde verpflichtet sich, die beanstandeten Lieferungen bzw. Teillieferungen für uns un-verändert zur Besichtigung und Prüfung bereitzuhalten.
7.2 Ist ein Mangel an der gelieferten Ware rechtzeitig gerügt, so haben wir die Wahl zwischen Ersatzlieferung und Minderung. Ist dies dem Kunden nachweisbar nicht zumutbar, kann er die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
7.3 Nacherfüllungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung.
7.4 Im Falle der Ersatzlieferung überträgt der Kunde das Eigentum an der Ursprungslieferung an uns zurück.
7.5 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben, nur, wenn dies auf eine durch uns verursachte, grob fahrlässige Pflichtverletzung oder diejenige unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Wir haben ferner die Mangelhaftigkeit der Sache dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf die vom Kunden gewünschte Spezifikation zurückzuführen ist.
7.6 Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch unsere schuldhafte Pflichtverletzung, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
7.7 Unsere Produkte sind Hochtechnologieprodukte, die einer ordnungsgemäßen Anwen-dung bedürfen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Sie sind daher stets nach unseren Verarbeitungsrichtlinien (Technologien) zu verwenden, die wir mit unserer Auf-tragsbestätigung übersenden.
7.8 Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sa-che über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die Absätze 1, 2, 3 und 6 dieses Abschnitts keine Anwendung.
7.9 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Haftungsausschluss / -begrenzung
8.1 Alle sonstigen Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, insbesondere solche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder wegen der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn sie auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
8.2 Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Ver-letzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Dies schließt eine Haftung für nicht vorhersehbare Exzessrisiken aus.
8.3 Die vorstehende Einschränkung gilt dann ausdrücklich nicht, sofern durch unsere schuldhafte Pflichtverletzung, diejenige unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
9. Rücktritt
9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertrags-abwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belie-ferung nur noch unter erheblich erschwerten Bedingungen).
9.2 Wir sind ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesent-lich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Um-gangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
9.3 Unser Rücktrittsrecht besteht auch für den Fall, dass der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde objektiv kreditunwürdig ist und dadurch unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint; Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
9.4 Im Übrigen bestimmen sich unser Rücktrittsrecht und das des Kunden nach den gesetz-lichen Bestimmungen.
10. Rechtswahl / Gerichtsstand
10.1 Für die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
10.2 Der Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkei-ten ist das Landgericht Magdeburg.
10.3 Der Gerichtsstand bestimmt sich ferner nach Absatz 2, wenn die Parteien sich nach dem Entstehen der Streitigkeit entsprechend geeinigt haben. Weiterhin vereinbaren die Par-teien bereits jetzt, dass für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ebenfalls Magdeburg als Ge-richtsstand.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist Halberstadt.